Treuhänder
Wer berufsmässig Gesellschaften gründet, verwaltet oder Domiziladressen bereitstellt, ist seit Oktober vollumfänglich GwG-pflichtig.
Die GwG-Revision 2026 unterstellt Treuhänder, Anwälte, Notare, Immobilienmakler und Domizilanbieter erstmals den vollen AML-Sorgfaltspflichten – inklusive SRO-Anschluss und Schulungspflicht für alle Mitarbeitenden.
Wer berufsmässig Gesellschaften gründet, verwaltet oder Domiziladressen bereitstellt, ist seit Oktober vollumfänglich GwG-pflichtig.
Wer berufsmässig beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften mitwirkt – auch bei Share Deals –, unterliegt neu den vollen Sorgfaltspflichten.
Sofern die Tätigkeit strukturierend oder beratend ist (nicht rein forensisch), greift das GwG. Die reine Gerichtsvertretung bleibt ausgenommen.
Firmen, die Sitzadressen, Geschäftsführermandate oder Verwaltungsratsmandate bereitstellen, sind direkt betroffen.
M&A-Berater und Berater bei Unternehmensnachfolgen, die eigenständig strukturieren – neu GwG-pflichtig.
Trustees und Settlor-Berater mit Bezug zur Schweiz unterliegen seit Oktober der vollständigen GwG-Unterstellung inkl. SRO-Anschluss.
Wichtig: Alle neu unterstellten Firmen müssen sich einer anerkannten SRO anschliessen (VQF, PolyReg, ARIF, SRO-Treuhand|Suisse u. a.) und ihre Mitarbeitenden nachweislich schulen. Die SRO prüft dies im Rahmen der periodischen Revision.
Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF · HSLU Economic Crime Blog.
Neu unterstellte Berater müssen sich einer FINMA-anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen. Ohne SRO keine rechtskonforme Tätigkeit. Frist: innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten.
KYC, Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten, risikobasierte Abklärungen und Meldepflicht an die MROS gelten nun auch für Beratungsberufe.
Die SRO erwartet im Rahmen der Revision einen Nachweis, dass alle Mitarbeitenden mit Kundenkontakt regelmässig in GwG-Grundlagen geschult werden – sowie schriftliche interne Weisungen.
Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen ist ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. GwG-unterstellte Finanzintermediäre erhalten Lesezugriff und müssen Abweichungen melden.
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Ja – wenn Sie Gesellschaften gründen, verwalten oder Domiziladressen bereitstellen. Die GwG-Revision 2026 erfasst erstmals Beratungstätigkeiten ohne Verfügungsmacht über Gelder, sofern Sie an strukturierenden Tätigkeiten mitwirken. Rechtsgrundlage: Art. 2 Abs. 3bis revidiertes GwG.
Nach dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 haben Sie 6 Monate Zeit, um ein Gesuch bei einer SRO einzureichen. Da das Aufnahmeverfahren selbst 4–8 Wochen dauert und interne Weisungen vorab erstellt sein müssen, sollten Sie jetzt starten.
Die Schulung deckt alle gesetzlich geforderten Themengebiete ab und stellt ein personalisiertes Zertifikat sowie einen vollständigen Audit Trail aus – Name, E-Mail, Abschlussdatum und Testergebnis pro Modul. Dieser Nachweis ist für die SRO-Revision geeignet. Der Schulungsnachweis von FinReg Swiss wurde bereits im Rahmen einer VQF-Prüfung akzeptiert.
Die SRO-Version verweist auf das GwG und das Regelwerk Ihrer SRO (VQF, PolyReg, ARIF u. a.) – nicht auf die VSB 20, die ausschliesslich für Banken gilt. Alle Kernthemen (Sorgfaltspflichten, KYC, wirtschaftlich Berechtigte, MROS) sind identisch.
Ja. Modul 3 enthält die aktuellen Inhalte zum neuen Transparenzregister (TJPG), das ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist. Der Inhalt wurde im Juli 2026 aktualisiert.
Sie müssen Mitglied einer FINMA-anerkannten Selbstregulierungsorganisation werden (z. B. VQF, PolyReg, ARIF, SRO-Treuhand|Suisse). Die SRO prüft periodisch, ob Sie die GwG-Sorgfaltspflichten einhalten – inklusive interner Weisungen, KYC-Prozessen und Schulungsnachweisen. Das Aufnahmeverfahren dauert nach Einreichung eines vollständigen Dossiers 4–8 Wochen.